Malsfelder Verein für Dokumentation und Archivierung e.V.

Bürgerentscheide

Gegen das seit 1987 von verschiedenen Interessengruppen geforderte Industrie- und Gewerbegebiet bei Ostheim, bzw. den damit im Zusammenhang stehenden Autobahnzubringer mit Anschluss an die A7, hat es zwei Bürgerentscheide gegeben. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Bürgerentscheides ist ein Bürgerbegehren, das von mindestens 10 % der Wahlberechtigten per Unterschrift mit Namen und Wohnortsangabe unterstützt wird.

Bürgerentscheide sind 3 Jahre verbindlich, erst danach können sie erneut in den Gemeindeparlamenten zur Abstimmung vorgelegt werden.

Bürgerentscheid vom 17. November 1996

Der erste Bürgerentscheid wurde von den 3 Oppositionsparteien im Malsfelder Gemeindeparlament durchgeführt. Ihr Ziel war, der von der SPD-Mehrheit im Gemeindeparlament gefasste Beschluss, sich an einem gemeinsamen Gewerbegebiet in Ostheim zu beteiligen, aufzuheben.

(s. HNA vom 12.07.1996)

Gemeinschaftsliste, Freie Wähler und Christliche Union hatten am 01.08.1996 statt der geforderten 319 sogar 510 Unterschriften an Bürgermeister Stöhr übergeben.

(s. HNA vom 02.08.1996)

Nach der Überprüfung auf Zulässigkeit des Begehrens durch den Gemeindevorstand, wurde der Termin auf den 17.11.1996 festgelegt.

(s. HNA vom 14.11.1996)

Von 3186 Stimmberechtigten hatten 2192 ihre Stimme abgegeben. 1159 (53,26 %) Wähler stimmten für Gewerbegebiet und Autobahnzubringer und 1017 (46,73 %) dagegen. 16 Stimmen waren ungültig. Während in allen Ortsteilen, außer Dagobertshausen, die Mehrheit der Wähler für die geplanten Maßnahmen abstimmten, gab es in Malsfeld nur 186 ja Stimmen bei 466 nein Stimmen.

(s. HNA vom 18.11.1996)

Bürgerentscheid vom 06.Mai 2001

Auslöser des Bürgerbegehrens war die „BI Zukunft Ostheim“, die eine verbesserte Ortsumgehung für ihren Ort gefordert hat. Nach den Planungen des „Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal“ (ZGMF) sollte der Verkehr von der A 7 in Richtung Homberg über die damalige Brücke dicht am Ort vorbeigehen, eine andere Möglichkeit wäre nicht möglich.

(s. HNA vom 19.10.2000)

(s. HNA vom 01.12.2000)

 Mit Unterstützung der „Interessengruppe Leben in Malsfeld“, die ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch den geplanten Autobahnzubringer von der B 83 zum Autobahnanschluss an die A 7 für die direkt betroffenen Orte Malsfeld, Dagobertshausen und Elfershausen befürchtete, konnten die Vertreter der „BI Zukunft Ostheim“ am 25.01.2001 statt der geforderten 325 nun 555 Unterschriften dem Gemeindevorstand vorlegen.

(s. HNA vom 27.01.2001)

Entgegen den ursprünglichen Aussagen des ZGMF, die keine andere Variante einer Ortsumgehung in Ostheim für möglich hielt, hatte der Druck des Bürgerbegehrens innerhalb von nur 2 ½ Wochen, nicht nur für ein Umdenken, sondern auch schon für eine völlig neue Planung gesorgt. Die Zustimmung von der oberen Naturschutzbehörde zu den geänderten Planungen lag vor, auch der Regionale Raumordnungsplan konnte geändert werden. Selbst die Zusagen von Bundesfinanzminister Eichel und der Hess. Landesregierung die erhöhten Kosten mit zu finanzieren lagen vor.

(s. HNA vom 08.02.2001)

(s. HNA vom 16.02.2001)

(s. HNA vom 17.02.2001)

(s. HNA vom 01.03.2001)

Die Zusagen zu der veränderten Ortsumgehung Ostheim führten nicht dazu dass der Bürgerentscheid zurückgezogen wurde, da in dem Bürgerbegehren auch die Planung für den Autobahnzubringer enthalten war.

(s. HNA vom 08.02.2001 gelbes Kästchen)

Die „Interessengruppe Leben in Malsfeld“ befürchtete durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verstärkt Lärm und Abgase und hat in verschiedenen Aktionen auf die geplante Straßenbaumaßnahme aufmerksam gemacht.

(s. HNA vom 27.02.2001)

(s. HNA vom 10.03.2001)

(s. HNA vom 20.04.2001)

(s. HNA vom 25.04.2001)

Der Entscheid fand am 6. Mai 2001 statt. Folgende Fragestellung stand zur Abstimmung:

                        „Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Malsfeld vom 14.12.2000 zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malsfeld – Zubringer von der B 83 zur Anschlussstelle an die A 7 aufgehoben wird?“

Wer also gegen die Straße stimmen wollte, musste mit Ja stimmen.

(s.HNA vom 14.03.2001)                    

(s. HNA vom 05.05.2001)

Wie schon der erste Bürgerentscheid, fand auch der Zweite am 6. Mai 2001 keine Mehrheit.

Verfasser: Günther Herwig

 


Dateien

1996_0712_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

1996_0802_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

1996_1114_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

1996_1118_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2000_1019_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2000_1201_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2001_0127_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2001_0208_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2001_0216_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2001_0217_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2001_0227_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2001_0301_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2001_0310_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2001_0314_Amtl_Bekanntmachung_Gewerbegebiet_HNA_Ma.pdf

2001_0420_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2001_0425_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2001_0505_Buergerentscheid_HNA_Ma.pdf

2001_BI_Leben_in_Ma.pdf

2001_Buergerentscheid_Ma.pdf


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