Die Jagd und ihre Verpachtung war früher Sache der Gemeinde, der Bürgermeister verwaltete diese kraft Amtes. Das änderte sich mit dem hessischen Jagdgesetz, wonach die Eigentümer der Grundstücke auch Jagdausübungsberechtigte sind. Eine Eigenjagd wird ab 75 Hektar zusammenhängender Jagdfläche gebildet, eine Gemeinschaftsjagd, wie in Ostheim, hat eine Mindestgröße von 200 Hektar, darf aber nicht größer als 1.000 Hektar sein.
Quelle: Chronik zur 850-Jahrfeier